Entwicklung von Hospiz und Palliativkompetenz in stationären Pflegeeinrichtungen
Einhergehend mit einer tendenziell immer älter werdenden Gesellschaft, steigt auch die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland kontinuierlich an. Bei dem geltenden Grundsatz ambulant vor stationär, können die meisten pflegebedürftigen Menschen noch eine lange Zeit zu Hause versorgt werden. Häufig wird sich erst nach Ausschöpfung aller gegebenen Alternativen für einen Umzug in eine stationäre Langzeitversorgungseinrichtung entschieden. Derzeit leben etwa 793.000 Menschen in Deutschland in stationären Pflegeeinrichtungen. (Quelle: www.destatis.de)
Bei den Bewohnern dieser Einrichtungen handelt es sich um ein hochbetagtes, stetig älter werdendes, häufig mehrfach (schwer) erkranktes und oft von dementiellen Veränderungen betroffenes Klientel. Stationäre Pflegeeinrichtungen stellen oft und vermehrt das letzte zuhause ihrer Bewohner dar.
Altenpflegeeinrichtungen sind der zweithäufigste Sterbeort in Deutschland und werden somit in ihrer Tendenz immer häufiger zum „Hospiz der Alten“. (Müller et al. 2019 zit. n. Schneider und Stadelbacher, 2017)
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer breit angelegten allgemeinen, weniger spezialisierten Palliativversorgung und AltersHospizarbeit. Altenpflege soll die Betreuung von hochbetagten Menschen im Sinne eines lebenswerten Lebens bis zu Tod gewährleisten. Diese Herausforderung betrifft sowohl die Organisationskultur der jeweiligen Einrichtungen als auch die in den Einrichtungen beschäftigten Mitarbeiterinnen.
Die Handlungsempfehlungen der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen machen die bestehenden Erfordernisse in diesem Bereich deutlich. Auch im seit 2015 geltenden Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wird die Versorgung von Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen gesondert in den Blick genommen.
Weitere Dokumente zum Handlungsfeld "Entwicklung von Hospiz und Palliativkompetenz in stationären Pflegeeinrichtungen" befinden sich in der "Guten Praxis Datenbank".
Weitere Informationen zu:
- Arbeitsgruppe Hospiz-und Palliativkultur in Pflegeheimen
- Netzwerk Palliative Geriatrie Berlin (NPG B)
- Palliativgeriatrischer Konsiliardienst Berlin (PGKD B)
- Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase n. §132g SGB V
- Bildungsangebote zur Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen