Erklärfilm „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP)“
- Charta-Leitsätze:
- Leitsatz 1 - Gesellschaftliche Herausforderungen und Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation
- Leitsatz 2 - Bedürfnisse der Betroffenen - Anforderungen an die Versorgungsstrukturen
- Handlungsfelder:
- Entwicklung von Hospiz und Palliativkompetenz in stationären Pflegeeinrichtungen
- Palliativversorgung von Menschen mit geistiger Behinderung
- Beginn:
- März 2024
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz erfolgte 2015 die Einführung der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP)“. Pflegeheime und Wohnformen der Eingliederungshilfe können sich seitdem für die Einführung entscheiden und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern diesen wichtigen Dialogprozess anbieten.
Der Erklärfilm macht deutlich, wie wichtig es ist, betreuten Menschen die medizinisch-pflegerische Versorgung in der letzten Lebensphase aufzuzeigen und festzuhalten, was ihnen dazu wichtig ist. Dafür sind in Pflegeheimen und Wohnformen der Eingliederungshilfe geschulte GVP-Berater tätig, die zur Handlungssicherheit aller Beteiligten beitragen und die Selbstfürsorge und Selbstbestimmung der Betroffenen im Sinne einer würdevollen Gestaltung der Versorgung am Lebensende stärken.
GVP – Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
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